Für Reisende, die zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung über 70 Jahre alt sind, werden Kosten für medizinische Behandlungen nicht übernommen. Die Deckung gilt jedoch für Reisende über 70 Jahre insoweit, wenn sie aufgrund eines gedeckten medizinischen Vorfalls stornieren müssen.
Zusätzlich unterliegt jede versicherte Person im Alter von 65 Jahren und älter einer Verdoppelung der Selbstbeteiligung für die Positionen Stornierung und vorzeitigen Abbruch der Reise, medizinische Behandlungskosten sowie Reiserücktritt.